Einkommen und Zuwendungen
Steuerentlastungen
Steuerklassen
Sozialversicherungsbeiträge
Kindergeld und –freibetrag
Erbschaften
Finanzen und Geldanlage
Beratungsprotokoll Geldanlage
Kontopfändungsschutz – P-Konto
Verbraucherkredite
Rürup-Rente
Medien und Kommunikation
Hochauflösendes-Fernsehen (HDTV)
Internethandel
Handygebühren im EU-Ausland
Preselection-Telefonate
Service-Dienste per Telefon (0180-Gespräche)
Gesundheit und Pflege
Sonnenbank
Kranken- und Pflegeversicherung
Pflegeheime
Pflegeleistungen
Energie und Umwelt
Batterien und Akkus
Glühlampen
Haushalts- und Bürogeräte
Stand-by-Betrieb
Fernseher
Kühl- und Gefriergeräte
Externe Netzteile
Digitalempfänger
Strom- und Gaszähler
Stromtarife
Ernährung
Wurst- und Fleischwaren
Azofarbstoffe

Einkommen und Zuwendungen
Steuerentlastungen
Steuerklassen
Sozialversicherungsbeiträge
Kindergeld und –freibetrag
Erbschaften
Steuerentlastungen
Ab 2010 bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei. Grund: Der Grundfreibetrag steigt auf
8.004 (bisher 7.834) Euro im Jahr für Ledige und 16.009 (bisher 15.669) Euro für Ehepaare. Da gleichzeitig auch der Grenzbetrag der eigenen Einkünfte und Bezüge von volljährigen Kindern auf ebenfalls 8.004 Euro angehoben wird, verlieren Eltern mit erwachsenen Kindern außerdem nicht mehr so schnell das Kindergeld, wenn Kinder über eigene Einkünfte und Bezüge verfügen. Durch den erhöhten Grundfreibetrag müssen weniger Rentner eine Steuerklärung abgeben. Weitere Neuerungen: Auch Menschen, die an Angehörige oder Lebensgefährten Unterhalt zahlen, können mehr absetzen. Unterstützungszahlungen können jetzt ebenfalls bis zu maximal 8.004 Euro jährlich für jede unterstützte Person abgesetzt werden. Zusätzlich zu diesem Höchstbetrag kann die zahlende Person Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die sie für die unterstützte Person übernimmt, abziehen.

Steuerklassen
Die Entlastung durch den neuen Steuertarif und die verbesserte Abzugsmöglichkeit für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge spüren Arbeitnehmer ab ihrer ersten Lohnabrechnung im nächsten Jahr. Arbeiten beide Ehepartner – der eine in Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V – fällt die Entlastung in der Steuerklasse V besonders hoch aus. Grund: Ab 2010 wird bei jedem Arbeitnehmer, auch wenn er Steuerklasse V hat, eine eigene – gegenüber 2009 erhöhte – Vorsorgepauschale berücksichtigt. Bisher wird dagegen bei der Steuerklassenkombination III/V nur bei dem Ehegatten, der Steuerklasse III hat, eine gemeinsame Vorsorgepauschale für beide Ehegatten berücksichtigt.

Sozialversicherungsbeiträge
Gut- und Besserverdienende müssen jedoch ab Januar – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat – höhere Sozialabgaben zahlen. Die Grenzen für die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung wurden turnusgemäß entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Konkret wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung um jeweils 100 Euro auf monatlich
5.500 Euro pro Monat (Westdeutschland) und 4.650 Euro (Ostdeutschland) erhöht. Die Messlatte, bis zu welcher Einkommenshöhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, steigt einheitlich für alte und neue Bundesländer um 75 Euro auf 3.750 Euro. Monatliches Einkommen, das darüber hinausgeht, wird nicht mehr mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet. Unterm Strich macht die Anhebung für einen Beschäftigten mit Kindern, der im Monat
5.500 Euro brutto verdient, monatlich rund 18 Euro mehr aus. Gutverdienende Beschäftigte ohne Kinder müssen wegen des Zuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung einen etwas höheren Beitrag leisten.

Kindergeld und -freibetrag
Um an erster Stelle Familien finanziell zu entlasten, will die neue Bundesregierung als eine ihrer ersten Maßnahmen das Kindergeld und den Kinderfreibetrag ab Januar erhöhen. Vorgesehen ist, das Kindergeld um 20 Euro Euro pro Kind und Monat anzuheben. Derzeit bekommen Eltern je nach Anzahl der Kinder zwischen 164 Euro und 195 Euro Kindergeld. Der Kinderfreibetrag soll von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro klettern. Auf dieser Grundlage hat ein alleinerziehender Haushalt mit 20.000 Euro brutto Jahreseinkommen und einem Kind 20 Euro, das doppelverdienende Paar mit einem Kind und 100.000 Euro Gesamtbruttoeinkommen 31 Euro mehr im Monat. Die Familie mit zwei Kindern, in der ein Verdiener 30 000 Euro brutto nach Hause bringt, hat 40 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Bei gleicher Familienkonstellation, aber doppeltem Verdienst (60 000 Euro brutto), sind
42 Euro mehr.

Erbschaften
Ab 1. Januar wird auch der letzte Wille von Verstorbenen bei Schenkungen, Entzug und Auszahlungsaufschub des Pflichtteils sowie bei Erbschaftsansprüchen von Berufstätigen, die einen Angehörigen nebenher gepflegt haben, neu geregelt. So kann ein Erblasser künftig testamentarisch verfügen, dass ein Angehöriger oder naher Verwandter aufgrund einer Straftat und einer Verurteilung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung vom Erbe ausgeschlossen wird und den bisher gültigen Pflichtanteil nicht erhält. Die Stundung bei Auszahlung des Pflichtteils wird zudem für alle Erben erweitert. Wer etwa nicht in der Lage ist, Miterben von Immobilien oder Unternehmen sofort auszuzahlen, kann auf eine moderatere Stundungsregelung pochen. Auf dieses Weise soll der Zwangsverkauf von Immobilien oder Unternehmen bzw. eine große Schuldenaufnahme wegen der Auszahlung des Pflichtteils weitgehend vermieden werden. Ab nächstem Jahr werden Schenkungen zudem nicht mehr in voller Höhe in die Berechnung des Pflichtteils mit einbezogen. Dann gilt: Je länger die Schenkung zurückliegt, desto weniger wird sie bei der Berechnung berücksichtigt und umso weniger muss der Beschenkte zahlen. Auch die Pflege von nahen Angehörigen wird im Erbrecht besser berücksichtigt. Kinder oder Enkel, die ihre Eltern beziehungsweise Großeltern pflegen, können künftig einen höheren Erbteil erhalten. Dabei ist unerheblich, ob sie berufstätig sind oder nicht. Bislang mussten sie ihre Beschäftigung aufgeben und sich voll um die Pflege des Angehörigen kümmern.

Finanzen und Geldanlage
Beratungsprotokoll Geldanlage
Kontopfändungsschutz – P-Konto
Verbraucherkredite
Rürup-Rente
Beratungsprotokoll Geldanlage
Um künftig Abzocke und Abstürze bei privaten Geldanlagen zu vermeiden und eine bessere Beratungsqualität zu gewährleisten, muss ab 1. Januar der Verlauf einer Anlageberatung protokolliert werden. Folgende Punkte sind protokollarisch zwischen Kunde und Anlageberater festzuhalten: Anlass der Anlageberatung, Dauer des Gesprächs, Informationen über die persönliche Situation des Kunden, vorgeschlagene Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen sowie die wesentlichen Anliegen des Kunden, Gesprächsverlauf und Gründe für eine ausgesprochene Empfehlung. Mit Hilfe des Protokolls sollen Fehlberatungen vermieden bzw. künftig leichter zu beweisen sein. Kunden wird empfohlen, das Beratungsprotokoll gründlich zu prüfen und Unrichtiges oder Ungenaues umgehend schriftlich zu beanstanden.

Kontopfändungsschutz – P-Konto
Vorübergehend klamme und verschuldete Haushalte sind ab nächstem Sommer vor Kontoblockierungen und drohender Pfändung besser geschützt: Ab 1. Juli kann ein bereits bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Kunden mit P-Konto genießen ab dann einen automatischen Basispfändungsschutz von 985,15 Euro pro Monat. Die Art der Einkünfte ist hierbei unerheblich. Geschützt sind neben Arbeitseinkommen und Sozialleistungen auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und Geldgeschenke. Der Basispfändungsschutz kann bei begründetem Bedarf – etwa bei Unterhaltsverpflichtungen oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen – unbürokratisch erhöht werden. Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber einen Anspruch darauf, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, auch dann, wenn das Konto bereits gepfändet wird. Allerdings darf nur ein Konto als ausgewiesenes P-Konto geführt werden.

Verbraucherkredite
Bei der Vergabe von Verbraucherkrediten werden die Rechte der Kunden ab 11. Juni mit einer Reihe neuer Vorschriften – unter anderem bei Informationspflichten und Kündigungsregeln – gestärkt. Künftig müssen potenzielle Kunden bereits vor Aufnahme eines kostenpflichtigen Darlehens über die wesentlichen Bestandteile des Kreditvertrags informiert werden. Auf diese Weise haben sie die Chance, verschiedene Angebote besser zu vergleichen und sich fundierter zu entscheiden. Bei der Wahl eines bestimmten Kredits müssen den Kunden zusätzlich die Hauptmerkmale des Vertrags erläutert werden. Um Lockvogelangebote einzudämmen, wird auch die Werbung für Darlehensverträge stärker reglementiert: Künftig darf nicht nur eine Angabe – etwa ein besonders niedriger Zinssatz – besonders hervorgehoben werden. Stattdessen müssen weitere Kosten des Vertrags aufgeführt und anhand eines realistischen Beispiels erläutert werden. Zur besseren Orientierung der Kunden werden darüber hinaus einheitliche Muster für diverse Kreditverträge eingeführt, aus denen sämtliche Kosten des Kredits deutlich hervorgehen müssen. Die Muster gelten europaweit, sodass Kunden auch Angebote aus dem europäischen Ausland einholen und vergleichen können. Die Kündigung von Darlehensverträgen wird ebenfalls neu geregelt. Neben der Einführung von kundenfreundlicheren Kündigungsfristen können Kreditinstitute bei der vorzeitigen Rückzahlung von Verbraucherkrediten allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Von den Neuregelungen werden nicht nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte – etwa Teilzahlungsgeschäfte und Finanzierungsleasingverträge – erfasst.

Rürup-Rente
Selbständige und Angestellte, die mit Einzahlungen in die staatlich geförderte Rürup-Rente zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen, müssen ab Januar darauf achten, dass ihre Rentensparverträge zertifiziert sind. Für neue und bereits bestehende private und betriebliche Basisrentenverträge gilt ab dann eine Zertifizierungspflicht. Das heißt, Beiträge für die staatlich subventionierte Basisrente können ab 2010 nur noch steuerlich als Sonderausgaben bei zertifizierten Verträgen geltend gemacht werden. Darauf sollten vor allem Anleger achten, die die Basisrente in erster Linie aus steuerlichen Gründen nutzen oder nutzen wollen. Die Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel, sondern garantiert lediglich die steuerliche Absetzbarkeit. Inwiefern ein Basisrentenvertrag wirtschaftlich tragfähig ist und die Zusagen des Anbieters erfüllt, sollten Anleger weiterhin im Vorfeld gründlich prüfen. Denn sie tragen das Anlagerisiko. Die Qualitätsunterschiede bei den Produkten am Markt sind enorm.

Medien und Kommunikation
Hochauflösendes-Fernsehen (HDTV)
Internethandel
Handygebühren im EU-Ausland
Preselection-Telefonate
Service-Dienste per Telefon (0180-Gespräche)
Hochauflösendes-Fernsehen (HDTV)
Im nächsten Jahr ist die innovative Fernsehtechnik HDTV weiter auf dem Vormarsch: Bislang flimmern nur vereinzelt hochauflösende Sendungen und die Programmangebote des Bezahlsenders Sky als Satelliten-TV über den Äther. Neben RTL und VOX, die seit Spätherbst mit der innovativen Technik senden, wollen die privaten TV-Sender Sat1, Pro7 und Kabel 1 ab Januar mit dem HDTV-Sendebetrieb starten. Mit Eröffnung der Olympischen Winterspiele im kanadischen Vancouver ziehen ARD und ZDF dann nach: Ab Mitte Februar beginnen die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der unverschlüsselten Ausstrahlung in HDTV-Qualität über das Astra-Satellitensystem. Für deren Empfang in Eins-A-Bildqualität werden ein HD-Receiver und ein Fernsehgerät mit HD-Ready- oder HD-1080-Logo benötigt. Die HDTV-Programme der Privatsender laufen hingegen verschlüsselt: Nach den ersten zwölf Monaten schlägt der Empfang per Schüssel mit 50 Euro pro Jahr zu Buche. Technische Voraussetzung fürs werbefinanzierte Satelliten-HDTV sind ein Receiver mit HD+-Logo, der ausgestattet ist mit einer Entschlüsselungsfunktion, und eine Smartcard, die freigeschaltet werden muss. Wer als Konsument der Privatsender bereits über einen HD-Receiver mit einer CI-Schnittstelle verfügt, sollte Ausschau nach einer passenden Nachrüsttechnik halten, die ab Frühjahr im Handel angeboten werden. Ab wann Programme in HDTV-Standard auch über Kabel zu empfangen sind, ist derzeit noch unklar. Vorerst werden sämtliche Programme der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender parallel über die bisherige PAL-Technik (analog) und in DVB-Standard (digital) ausgestrahlt.

Internethandel
Das Widerrufs- und Rückgaberecht wird ab 11. Juni zum Teil neu geregelt. Bislang gilt für im Internet ersteigerte Waren eine vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist. Diese Frist wird den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen und auf zwei Wochen verkürzt. Um die Rechtssicherheit beim Online-Handel für die Kunden zu erhöhen, wird die Muster-Widerrufsbelehrung von der bloßen Verordnung in den Rang eines Gesetzes gehoben. Damit ist sie „gerichtssicher“ und ihr Inhalt kann nicht mehr – wie mehrfach in der Vergangenheit geschehen – von Gerichten als unzulässig betrachtet werden.

Handygebühren im EU-Ausland
Die Gebühren für mobiles Telefonieren sollen in den EU-Ländern auch im nächsten Jahr weiter sinken: Am 1. Juli 2010 beträgt der Höchstpreis 39 Cent netto pro Minute (46 Cent brutto), ab Juli im Jahr darauf 35 Cent pro Minute (41 Cent brutto). Für angenommene Anrufe auf dem Handy dürfen dann maximal 15 Cent und ab 2011 maximal 11 Cent berechnet werden. Fürs Surfen per Handy oder Laptop sinkt der Höchstbetrag auf 80 Cent und 2011 auf 50 Cent pro Megabyte – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Spätestens ab Mitte nächsten Jahres soll außerdem das Abhören der eigenen Voicemail-Box im Ausland kostenlos sein. Insgesamt bleiben die Kosten für die Handynutzung im Ausland immer noch deutlich höher als in Deutschland. Um böse Überraschungen bei der Rechnung zu vermeiden, können Kunden vereinbaren, dass die Verbindung zum Beispiel beim Fotoversand ab einem Betrag von 50 Euro automatisch getrennt wird. Diese Regel gilt künftig für alle Kunden, die nicht ausdrücklich bis zum 1. Juli Einspruch dagegen einlegen.

Preselection-Telefonate
Kunden, die ihre Telefonate mit einer festen Voreinstellung eines anderen Anbieters im so genannten Preselection-Verfahren führen, sollen künftig besser vor untergeschobenen Verträgen bei der Umstellung der Betreibervorauswahl geschützt werden. Ab 1. März können Kunden die Einrichtung oder Änderung der Voreinstellung eines anderen Betreibers bzw. die dazu nötige Vollmacht nur noch schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – erteilen. Dies gilt auch bei einem kompletten Anbieterwechsel. Bei Unstimmigkeiten muss der neue Anbieter die entsprechenden Willenserklärungen der Kunden schriftlich nachweisen können.

Service-Dienste per Telefon (0180-Gespräche)
0180-Telefonate werden künftig als „Service-Dienste“ bezeichnet. Für sie gilt ab 1. März eine einheitliche Preisobergrenze. Ein Festnetzgespräch mit 0180-Rufnummer kostet dann maximal 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf. Für Service-Gespräche per Handy werden Kunden ab dem gleichen Zeitpunkt nur noch mit maximal 42 Cent pro Minute zur Kasse gebeten. Bislang betrug der Preis für ein Servicegespräch 49 Cent bis 1 Euro pro Minute. Um die nötige Kostentransparenz zu gewährleisten, müssen 0180-Dienste künftig neben dem Festnetz- auch den Mobilfunkhöchstpreis angeben, falls er von den Tarifen für Anrufe aus dem Festnetz abweicht.

Gesundheit und Pflege
Sonnenbank
Kranken- und Pflegeversicherung
Pflegeheime
Pflegeleistungen
Sonnenbank
Betreibern von Sonnenstudios, die Minderjährigen den Besuch einer Sonnenbank gestatten, droht ab 1. März eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bereits seit August 2009 nicht mehr im Sonnenstudio bräunen. Minderjährige sollen so vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung und Hautkrebs besser geschützt werden.

Kranken- und Pflegeversicherung
Privat und gesetzlich Krankenversicherte werden ab 1. Januar steuerlich entlastet. Bisher konnten Mitglieder der gesetzlichen Kassen jährlich maximal 1.500 Euro von der Steuer absetzen. Ab 2010 können Mitglieder einer gesetzlichen Kasse die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent ab. Privatversicherte hingegen dürfen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nur komplett absetzen, wenn sie den Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen. Versicherte, die über einen andern Tarif privat krankenversichert sind, können die Beiträge nur in Höhe der so genannten Basisabsicherung steuerlich absetzen. In diesem Fall ermittelt die private Krankenversicherung den genauen Anteil. Arbeitnehmer, die geringe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, dürfen weiterhin Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen in ihrer Einkommenssteuererklärung eintragen. Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren mitversicherte, nicht berufstätige Partner liegt er zum Beispiel bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro.

Pflegeleistungen
Die Leistungen im Bereich der häuslichen und stationären Pflege werden ab 1. Januar erhöht. Empfänger von Pflegegeld erhalten in jeder der drei Pflegestufen monatlich 10 Euro mehr. Wird die Pflege nicht von einem Angehörigen, sondern von einer Fachkraft erbracht, besteht in der ersten Pflegestufe ein Anspruch auf 440 Euro, in der zweiten Stufe auf 1.040 Euro und in der dritten Stufe auf 1.510 Euro pro Monat. Die Pflegekasse übernimmt hierbei entweder die festgelegten Anteile für Pflegesachleistungen zu Hause oder für teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Ist eine Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub verhindert oder muss ein Pflegebedürftiger vorübergehend in einer stationären Kurzzeitpflege betreut werden, übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten bis zu 1.510 Euro. Bei vollstationärer Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung werden in der dritten Pflegestufe ebenfalls 1.510 Euro und in einem Härtefall 1.825 Euro monatlich gezahlt. Die nächste Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgt zum 1. Januar 2012.

Pflegeheime
Künftig werden Bewohner von Pflegeeinrichtungen bei Verträgen mit Einrichtungen besser geschützt. Bestehende Verträge für Pflegeheime und neue ambulante Wohnformen müssen bis zum 30. April auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Eine Einrichtung muss potenzielle Bewohner künftig vor Vertragsabschluss schriftlich über ihr Leistungsangebot und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung informieren. Vertragsnehmer können fristlos kündigen, wenn der Vertrag beim Abschluss nicht in schriftlicher Form vorgelegen hat oder die Informationen in unverständlicher Sprache verfasst sind. Bei Abwesenheit oder im Todesfall eines Heimbewohners kann das Entgelt nicht mehr uneingeschränkt von der Einrichtung eingezogen werden. Kunden können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen den Vertrag kündigen und aus der Einrichtung ausziehen.

Energie und Umwelt
Batterien und Akkus
Glühlampen
Haushalts- und Bürogeräte
Stand-by-Betrieb
Fernseher
Kühl- und Gefriergeräte
Externe Netzteile
Digitalempfänger
Strom- und Gaszähler
Stromtarife
Batterien und Akkus
Sammeln und Recyceln ausgedienter Batterien und Akkus sollen ab 1. Dezember 2009 besser gewährleistet und stärker kontrolliert werden. Hersteller und Importeure dürfen Batterien und Akkus künftig nur noch in Verkehr bringen, wenn sie sich zuvor beim Umweltbundesamt registriert und angegeben haben, wie das Recycling organisiert wird. Unerheblich ist, ob die Batterien separat verkauft werden oder in Geräten enthalten sind. Nach wie vor muss jeder Hersteller Altbatterien, Knopfzellen und Akkus zurücknehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Die Rücknahme wird nach wie vor über Sammelstellen in den Geschäften abgewickelt. Kommunen können diesen Service ebenfalls anbieten. Künftig muss auch der Versandhandel Altbatterien und Akkus zurücknehmen. Zudem sind die Hersteller verpflichtet, Kunden über die Bedeutung des Recycelns und die schädlichen Auswirkungen von Batterien auf Umwelt und Gesundheit zu informieren. Alle Batterien und Akkus müssen mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ gekennzeichnet sein. Darüber hinaus beschränkt die neue gesetzliche Regelung die Verwendung von Cadmium und Quecksilber und schreibt verbindliche Rücknahmequoten vor.

Glühlampen
Ab 1. September ist das Ausschalten eines weiteren Teils von Glühlampen beschlossene Sache: Ab dann dürfen keine klaren Standardlampen ab 75 Watt mehr in den europäischen Handel gebracht werden. Das Verbot betrifft auch einige energieeffiziente Halogenleuchten mit 75 Watt. In diesem Segment sind künftig nur noch Produktion und Handel in den Effizienzklassen B und C erlaubt. Bereits im Markt lagernde Glüh- und Halogenlampen dürfen die Händler über den Stichtag hinaus noch verkaufen.

Haushalts- und Bürogeräte
Bei der Steigerung der Energieeffizienz ist das Aus für die Glühbirne erst der Anfang. Um den Stromverbrauch bei Haushalts- und Bürogeräten flächendeckend und dauerhaft zu senken, treten ab 2010 schrittweise weitere Regeln im Rahmen der so genannten Ökodesign-Richtlinie der EU in Kraft – etwa für Waschmaschinen und Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer und Staubsauger, Klimaanlagen und Lüftungstechnik (zum Beispiel bei Fenstern). Bei folgenden Ausstattungen und energiebetriebenen Geräten müssen Hersteller die EU-Effizienzvorgaben bereits im nächsten Jahr beachten:
• Stand-by-Betrieb: Vom 7. Januar an darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb (Stand-by-Modus) je nach Funktionsumfang 1 bis 2 Watt nicht überschreiten. Ziehen die Neulinge auf dem Markt auch im absoluten Off-Betrieb noch Strom aus der Steckdose, muss der Verbrauch künftig unter 1 Watt liegen. Mit weiteren Verschärfungen in den kommenden Jahren will die EU erreichen, dass sich der Stromverbrauch für alle in Europa verkauften Produkte im Stand-by-Betrieb bis 2020 um fast drei Viertel verringert.
• Fernseher: Ab 20. August soll jedes neue Gerät maximal so viel Strom verbrauchen wie ein zurzeit verkauftes Durchschnittsgerät. Die Vorgaben für einzelne Modelle orientieren sich an der Bildschirmgröße und werden ab April 2012 erneut verschärft.
Ab August 2011 muss jeder Fernseher zudem mit einer automatischen Stand-by-Schaltung ausgestattet sein.
• Kühl- und Gefriergeräte: Für Kühl- und Gefrierschränke gelten die neuen Verbrauchsobergrenzen ab Juli. Die Messlatte für den Verbrauch wird bis Juli 2015 noch zwei weitere Male niedriger gehängt. Geräte der heutigen Energieklassen „B“ bis „G“ werden ab Sommer bereits vom Markt verschwinden. Ab Juli 2013 darf auch die heutige A-Klasse nicht mehr in den Handel gebracht werden. Übrig bleiben nur Kühl- und Gefriergeräte, deren Verbrauch derzeit mit dem Siegel „A+“ oder „A++“ angegeben ist.
• Externe Netzteile: Bei externen Netzteilen von Haushalts- und Bürogeräten sollen ab 27. April niedrigere Verbrauchswerte dafür sorgen, dass mögliche Stromverluste bis zum Jahr 2020 um fast ein Drittel verringert werden.
• Digitalempfänger: Für Digitalempfänger und für so genannte Set-Top-Boxen mit HD-Funktion gelten künftig neue Energieeffizienzvorgaben. Die Energieverbrauchswerte von Digitalempfängern werden ab 25.Februar in zwei Stufen (2. Stufe am 25.Februar 2012) auf maximal 5 Watt im Betriebsmodus und 0,5 Watt im Stand-by-Betrieb reduziert. Die Ausnahme bilden Set-Top-Boxen mit HD-Funktion: Diese dürfen ein paar Watt mehr verbrauchen (8 Watt im Betrieb ab 2010, 6 Watt ab 2014). So soll der Energieverbrauch dieser Empfangsgeräte bis 2014 europaweit um 65 Prozent reduziert werden. Außerdem müssen sie in Zukunft – wie Fernsehgeräte – über ein automatisches Switch-Off verfügen.

Strom- und Gaszähler
Ab Januar muss in Neubauten und bei umfassenden Umbauten in bestehenden Gebäuden eine neue Ablesetechnik für Strom und Gas Einzug halten. Die Installation intelligenter Zähler – auch Smart Meter genannt – macht es möglich, den Gas- und Stromverbrauch von Haushalten aus der Ferne elektronisch abzulesen. Die jährliche Ablesung der Zählerstände vor Ort wird damit überflüssig. Die neuen Zähler sind nicht nur in der Lage, den Verbrauch zu messen, sondern sie können auch den jeweiligen Zeitraum des Energieverbrauchs erfassen und somit Aufschluss über das eigene Verbrauchsverhalten und die damit verbunden Energiekosten liefern. Verbraucher, die von dem neuen Service profitieren wollen, können auf Wunsch die neuen Energiezähler von einem Messstellenbetreiber (Anbieter von Zählern) einbauen lassen. Dieser kann, muss aber nicht mit ihrem jeweiligen Versorgungsunternehmen identisch sein.

Stromtarife
Ab Ende 2010 sind die Versorgungsunternehmen verpflichtet, einen Tarif für Strom anzubieten, der hilft, den Verbrauch zu reduzieren bzw. auf weniger ausgelastete Zeiten zu lenken: Ist die Netzauslastung niedrig, wird der Stromverbrauch billiger – und umgekehrt. Kunden erhalten damit die Möglichkeit, ihren Konsum zu überdenken und einen Teil ihres Energieverbrauchs auf preisgünstigere Zeiten zu verlagern.

Ernährung
Wurst- und Fleischwaren
Azofarbstoffe
Wurst- und Fleischwaren
Die Europäische Union reagiert auf die Gammelfleischskandale mit schärferen Hygieneanforderungen. Große Schlachtbetriebe bis hin zu kleinen Metzgereien dürfen ab Januar nur noch mit EU-Zulassung schlachten. Hierbei müssen Bedingungen wie eine räumliche Trennung zwischen Schlachten, Zerlegen und Weiterverarbeiten, ein höherer Hygienestandard und die lückenlose Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte erfüllt sein.

Azofarbstoffe
Lebensmittel mit bestimmten Azofarbstoffen müssen ab Juli europaweit mit dem Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ versehen sein. Die synthetischen Farbstoffe sind unter anderem auch zum Einfärben von Süßigkeiten zugelassen. Ein Teil von ihnen steht jedoch im Verdacht, allergieauslösend zu wirken und die Hyperaktivität von Kindern zu fördern. Die künftige Kennzeichnung gilt konkret für Produkte, die die Farbstoffe Gelborange E 110, Azorubin E 122, Allurarot AC E 129, Tartrazin E 102, Cochenillerot E 124 und Cholingelb E 104 enthalten.