Wertschätzungsgebühren 
Wiederkaufsrecht
 /Rückauflassungsvormerkung 

Wohnungsrecht 
Wohnungsbauprämie

Wertschätzungsgebühren 
Gebühren für die Schätzung des Objektwertes, der zur Berechnung des Beleihungswertes dient. Diese Gebühren betragen etwa 0,2 bis 0,4 Prozent des Schätzwertes oder der Darlehenssumme. 

Wiederkaufsrecht / Rückauflassungs- vormerkung 
Mit der Vereinbarung eines Wiederkaufrechts über ein Grundstück sollen dem Käufer bei der Verwendung des Grundstücks gewisse Bedingungen auferlegt werden. Die Gemeinden vereinbaren z.B. oft ein Wiederkaufrecht für den Fall, dass die vorgesehene Bebauung nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf dem veräusserten Grundstück errichtet wird oder sonst das Grundstück bestimmungsgemäss verwendet wird. Im Ergebnis ist das Recht wie eine Auflassungsvormerkung zu werten und sollte grundsätzlich im Range hinter die Grundschuld zurücktreten. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn sich die jeweilige Gemeinde schuldrechtlich verpflichtet, für den Fall des Wiederkaufes die Grundschuld gegen sich gelten zu lassen. 

Wohnungsbauprämie 
Staatliche Prämie für Bauspareinzahlungen (einschliesslich Abschlussgebühren und Guthabenzinsen) in Höhe von 10 Prozent von maximal Ca. EUR 511,00 jährlich bei Alleinstehenden beziehungsweise maximal Ca. EUR 1022,00 bei Verheirateten, falls das zu versteuernde Einkommen jährlich Ca. EUR 25.000,00 bei Alleinstehenden, beziehungsweise Ca. EUR 50.000,00 bei Verheirateten nicht übersteigt. (Änderungen vorbehalten)

Wohnungsrecht 
Das Wohnungsrecht erteilt dem Begünstigten das Recht zur alleinigen Bewohnung und ganzen oder teilweisen Nutzung einer Immobilie. Wirtschaftlich betrachtet, vermindert ein Wohnungsrecht den Wert des mit ihm belasteten Objektes, da es schwerer ist, einen Käufer für dieses Objekt zu finden. Aus diesem Grund verlangen die Banken den Rangrücktritt.

Alle Angaben freibleibend. Stand 12.2007

by BauFi-Aktiv.de