Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung des zuständigen Finanzamts, dass der Eigentumsumschreibung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die fällige Grunderwerbsteuer bezahlt ist. 

Alle Angaben freibleibend. Stand 12.2007

by BauFi-Aktiv.de