Teilungserklärung 
Tilgung 
Tilgungsdauer
Tilgungsfreie Darlehen 
Tilgungssatz 
Konstante Tilgung

Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an bestimmten Räumen verbunden ist. Die Teilung wird mit der Anlegung der sog. Wohnungsgrundbücher wirksam. Voraussetzung für die Teilungserklärung, die mit notarieller Beurkundung erfolgt, ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Behörde. Die Teilungserklärung regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Miteigentümer untereinander. 

Tilgung 
Vertraglich vereinbarte Rückzahlung eines geschuldeten Geldbetrages.

Tilgungsdauer 
Laufzeit des Darlehens bis zur völligen Entschuldung. Bei Annuitätendarlehen hängt die Tilgungsdauer von der Höhe des Nominalzinses und des Tilgungssatzes ab. Bei einem anfänglichen Tilgungssatz von 1 % und einem Zinssatz von 7 % beträgt die Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen Tilgung rund 30 Jahre.

Tilgungsfreie Darlehen 
Feste Darlehenssumme, die erst am Ende der Laufzeit fällig wird (auch Festbetrags- oder Fälligkeitsdarlehen genannt). Da während der Laufzeit des Darlehens nur Zinsen gezahlt werden, wird die Tilgung erst am Ende der Laufzeit durch eine fällig gewordene Lebensversicherung oder einen zugeteilten Bausparvertrag "auf einen Schlag" erfolgen. Das Festdarlehen ist also während der Laufzeit tilgungsfrei, allerdings sind statt der Tilgungsbeiträge Lebensversicherungsprämien beziehungsweise Bausparbeiträge zu entrichten. Im Gegensatz zum Festdarlehen wird beim Tilgungs- oder Annuitätendarlehen laufend getilgt. 

Tilgungssatz 
Die Höhe des Tilgungssatzes bestimmt zusammen mit dem Nominalzins die Höhe der Annuität und damit die Höhe Ihrer Rate. Durch die Vereinbarung einer höheren Tilgung wird der Kredit schneller zurückgezahlt. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit bis zu
EUR 5.000,-- Sondertilgungen vorzunehmen. Die Zinsfestschreibungszeit darf durch diese Option jedoch nicht unterschritten werden.
Neben der üblichen Regeltilgung von 1 - 7 %, gibt es auch die Möglichkeit unsere Schnelltilger-Konditionen zu wählen. Durch die höhere Regeltilgung hat die Bank Refinanzierungsvorteile, die sie weitergibt. Es kann sich also lohnen, eine etwas höhere Monatsbelastung zu wählen. Sondertilgungen sind bei dieser Variante allerdings nicht möglich.
Selbstverständlich ist auch eine Kombination aus "Schnelltilger und Normaldarlehen" möglich. 

Darlehen mit konstanter Tilgung

Darlehen mit konstanter Tilgung kommen häufig in der Gewerbefinanzierung, seltener in der Wohnungsbaufinanzierung zur Anwendung.
Auch bei dieser Darlehensvariante ist in jeder Ratenzahlung ein Zins- und ein Tilgungsanteil enthalten, allerdings bleibt hier der Tilgungsanteil immer konstant. Da sich mit fortschreitender Tilgung die Restschuld und damit auch die zu zahlenden Zinsen reduzieren, die Tilgung aber konstant bleibt, verringert sich die zu zahlende Rate ständig.
Die Restschuld reduziert sich also gleichmäßig. Die anfängliche Tilgung muss bei dieser Darlehensvariante höher angesetzt werden, denn bei einer Tilgung von z.B. 1% ergäbe sich eine Darlehenslaufzeit von 100 Jahren!

Alle Angaben freibleibend. Stand 12.2007

by BauFi-Aktiv.de