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Sachwertverfahren
Bei selbstgenutztem Wohneigentum und bei Mehrfamilienhäusern mit maximal drei Wohneinheiten wird stets das Sachwertverfahren verwendet, das den (Substanz-)Wert einer Immobilie als Summe aus Baukosten (Herstellungskosten) und Bodenwert ermittelt. Die genaue Berechnung ist bei den einzelnen Instituten äusserst unterschiedlich. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, wie eine Bank die Verwertbarkeit des Objektes einschätzt.
Für "Immobilien von der Stange" (weitgehend standardisierte Eigentumswohnungen und Reihenhäuser von grossen Bauträgern) wird der Beleihungswert meist nur überschlägig anhand des Kaufpreises ermittelt (Kaufpreis angemessen? Wiederverkauf zu diesem Preis möglich?). Für weniger gängige Objekte geben die Banken manchmal auch bestimmte EUR-Werte pro Kubikmeter umbauten Raumes vor, die der Beleihungswert nicht überschreiten darf.

Schufa-Klausel
Klausel in Kredit- beziehungsweise Darlehensanträgen, nach der das betreffende Geldinstitut berechtigt ist, Daten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Abwicklung des Kredits der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) zu melden. Vor Abschluss des Darlehensvertrages wird das Geldinstitut Auskünfte über den Darlehensnehmer bei der Schufa einholen, um sich so vor möglichen Kreditverlusten zu schützen.

Sicherheitsabschlag
Die Höhe des Sicherheitsabschlags ist je nach Bank, Objekt (Ein-, Mehrfamilienhaus, Fertighaus) und Lage (Grossstadt oder ländliche Gegend) unterschiedlich. Unter ungünstigen Umständen muss man mit einem Abschlag in Höhe von 20 % und mehr rechnen; erfahrungsgemäss geben sich Banken vor allem bei Objekten in Ballungsräumen aber mit 10 % zufrieden. Bei besonders attraktiven Objekten und Kreditnehmern liegt der Sicherheitsabschlag manchmal auch unter 10 %.

Sondertilgung
Die Option auf eine ausserplanmässige Tilgung, die jährlich einmal i. d. R. zu einem bestimmten Termin geleistet wird. Durch die Ausübung der Option verkürzt sich die Darlehenslaufzeit. Die Höhe der monatlichen Annuität bleibt unverändert.

Schufa
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz SCHUFA genannt, ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.
In Deutschland gibt es acht regional tätige SCHUFA-Gesellschaften, die Daten speichern und verarbeiten. Diese Daten übermitteln sie als sogenannte SCHUFA-Auskünfte auf Anfrage an ihre Vertragspartner. Mit Hilfe aktueller Schufa-Auskünfte können die Vertragspartner die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden besser beurteilen und rationeller über deren Kreditwünsche entscheiden.
Wer sind die Vertragspartner der Schufa?
Vertragspartner der SCHUFA im europäischen Binnenmarkt sind vor allem Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen.
Die selbständigen Schufa-Gesellschaften haben sich zur Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e.V., Bundes-SCHUFA, zusammengeschlossen.
Die Finanz- und Kreditdaten von über 55 Millionen Bundesbürgern sind in den Computern der Schufa gespeichert.

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