Rang (Rangverhältnis)
Realkredit 
Restschuld 
Risiko-Lebensversicherung
 

Rang (Rangverhältnis)
Bestimmung der Reihenfolge, in der mehrere an einem Grundstück bestehende Rechte (zum Beispiel Grundschulden, Hypotheken) zueinander stehen. Der Rang ergibt sich aus der zeitlichen Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch. Er kann bei Einigkeit zwischen Zurücktretendem und Vorrückendem auch geändert werden. Bedeutung erlangt der Rang vor allem in der Zwangsversteigerung, da die Rechte der Gläubiger und anderer Berechtigter nicht anteilig (wie im Konkurs), sondern nacheinander entsprechend dem Rangverhältnis berücksichtigt und befriedigt werden. 


Realkredit 
Kredit, der durch Grundpfandrechte dinglich gesichert ist und im Rahmen der Beleihungsgrenze liegt. 

Restschuld 
Höhe des noch zu tilgenden Darlehens nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Die Restschuld ergibt sich, indem man die bereits erfolgten Tilgungen von dem Darlehensnennbetrag (Nominaldarlehen) abzieht. Man kann die Restschuld auch wie folgt berechnen: Darlehensnennbetrag plus Fremdkapitalkosten (zum Beispiel bisheriger Zinsaufwand) minus Belastung aus Kapitaldienst (bisherige Zins- und Tilgungsbeträge entsprechend der Annuität)

Risiko-Lebensversicherung 
Lebensversicherung für den Todesfall mit zeitlich begrenzter Versicherungsdauer. Sie dient vor allem zur Absicherung von Hypotheken- und Bauspardarlehen. Passt sich die Versicherungssumme der Restschuld mit fallenden Beträgen an, spricht man auch von Restschuldversicherung. Im Falle des Todes wird dann die Restschuld durch die Versicherungssumme getilgt. ACHTUNG: Bei Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist wird die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. 

Alle Angaben freibleibend. Stand 12.2007

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