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Modernisierungskosten
Als Modernisierungskosten bezeichnet man die Kosten, die notwendig sind, um die Immobilie in einen besseren, heutigen Wohnansprüchen genügenden Zustand zu setzen. Hierzu zählen
z. B. Kosten für Fassadenerneuerung, Dacherneuerung, Sanitär- u. Elektroarbeiten, Isolierglasfenster. Diese Kosten wird die Bank mit 50 % bis 80 % werterhöhend mitberücksichtigen. Reine Renovierungsmassnahmen werden nicht werterhöhend berücksichtigt.

Mindestdarlehenshöhe
Hier handelt es sich um die mindestens abzuschließende Kredithöhe. Kredite unter diesem Nennwert sind nicht vorgesehen.

Maximale Darlehenshöhe
Hier handelt es sich um die maximal abzuschließende Kredithöhe. Kredite über diesem Nennwert sind nicht vorgesehen. Die Darlehenshöhe ist zusätzlich auch abhängig vom Beleihungswert/Verkehrswert oder Kaufpreis.

Maximale Darlehenslaufzeit
Am Ende der maximalen Darlehenslaufzeit muss die Rückzahlung des Darlehens durch planmäßige Zahlungen erfolgt sein.

Mindestlebenserhaltungskosten
Dem Darlehensnehmer müssen vom monatlichen Nettoeinkommen nach Abzug aller oben errechneten Belastungen noch mindestens folgende Beiträge zum Lebensunterhalt verbleiben.

Mindestüberschuss monatlich nach Beleihung
Je höherdie Beleihungsgrenze, desto höher ist das von der Bank zu tragende Risiko. Um dieses erhöhte Risiko auszugleichen, verlangt die Bank bei einem höheren Beleihungswert vom Kreditnehmer eine höhere finanzielle reserve, die nach Abzug aller Kosten verbleiben muss.

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