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Kapital-Lebensversicherung
Lebensversicherung, die neben einem Risikoanteil noch einen Sparanteil enthält (daher auch kapitalbildende oder gemischte Lebensversicherung genannt). Bei einer Versicherungsdauer von mindestens 12 Jahren und einer Einzahlung von mindestens 5 Jahren bleiben die Erträge steuerfrei, sofern keine steuerschädliche Abtretung der Versicherungsansprüche an den Darlehensgeber vorliegt. Beim Kombinationsmodell Festdarlehen/Kapital-Lebensversicherung dient die Ablaufleistung dazu, das Festdarlehen am Ende der Laufzeit zu tilgen. Bei diesen Modellen darf man sich nicht von den günstigen Zinssätzen der Versicherer blenden lassen. Die Gesamtkosten (Zins- und LV-Beitrag) sind i.d.R. immer teurer als das Annuitätetendarlehen mit Risikolebensversicherung und fallender Versicherungssumme (an die Restschuld angepassst).

Kataster
Das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke einer Gemeinde. Beim Katasteramt, einer Behörde, bei der das Liegenschaftsbuch und die Flurkarten geführt werden, können die Verzeichnisse, die Auskunft über Lage, Grenzen, Grundstücksgrösse, Gemarkung, Flur und Flurstück geben, eingesehen und Auszüge gegen Gebühr angefordert werden.

Kaufnebenkosten
Kosten, die mit dem Kauf einer Immobilie im Zusammenhang stehen und steuerlich zu den Anschaffungskosten zählen. Kaufnebenkosten sind beispielsweise: Grunderwerbsteuer (3,5%), Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages, Grundbuchgebühren für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch (ca. 1,5%) und Maklerprovision für die Vermittlung des Kaufobjektes (ca. 3,5% bis 7%). Es wird im Allgemeinen mit Kosten in Höhe von 5-10% des Kaufpreises gerechnet. Die Kaufnebenkosten können nicht bei der Ermittlung des Beleihungswertes berücksichtigt werden.

Konditionen
Die Bedingungen, zu denen ein Darlehen gewährt werden kann. Die wichtigsten Konditionen wie Nominalzins, Disagio, Zinsbindungsfrist, Tilgungshöhe sind im "anfänglichen effektiven Jahreszins" berücksichtigt.

Kreditnebenkosten
Nebenkosten bei der Finanzierung, die nicht im anfänglichen effektiven Jahreszins enthalten sind. Dazu zählen ausser den Kosten der dinglichen Absicherung (Bestellung und Eintragung bzw. Abtretung von Grundschulden) u.a. Kontoführungs-, und Wertschätzungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Zinsaufschläge für Teilauszahlungen und Notartreuhandversicherungsgebühren.

Kreditsicherheiten
Sicherheiten, die der Kredit- bzw. Darlehensnehmer stellt. Bei Hypothekendarlehen sind dies dinglichen Sicherheiten wie Grundschuld und Hypothek. Darüber hinaus kann die Bank verlangen Zusatzsicherheiten wie: die Abtretung von Ansprüchen aus Versicherungs- oder Bausparverträgen, Verpfändung/Abtretung von Wertpapierguthaben oder Bürgschaften.

Kündigung des Darlehens
Ist für Kredit- und Darlehensvereinbarungen, die nach dem 31.12.1986 abgeschlossen wurden, neu geregelt in § 609a BGB. Hiernach kann der Schuldner Kredite beziehungsweise Darlehen mit einem variablen Zins jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Kredite beziehungsweise Darlehen mit einem Festzins, das heisst mit einer Zinsfestschreibung über einen bestimmten Zeitraum, können erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist, spätestens aber nach zehn Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten vom Schuldner gekündigt werden. Eine Ausnahmeregelung besteht für Verbraucherkredite, die mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden können, allerdings frühestens sechs Monate nach der Auszahlung.

Kapitalanlage
Als Kapitalanlage wird in der Baufinanzierung ein nicht eigengenutztes Objekt bezeichnet. Das heißt der Käufer will dieses Gebäude an Dritte vermieten, um aus den Mieterträgen eine Rendite zu erwirtschaften. Will der Bauherr selbst in seinem Gebäude wohnen, so handelt es sich um keine Kapitalanlage, da keine Mieterträge eingenommen werden. Er ist dann Eigennutzer.

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