Hypothek

Hypothek 
(wörtlich: Unterpfand) ist wie die Grundschuld ein Grundpfandrecht, also eine Form der dinglichen Kreditsicherung. Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die Hypothek jedoch das Vorhandensein einer persönlichen Forderung (zum Beispiel auf Grund eines Darlehensvertrages) voraus. Ist diese Forderung aus irgendwelchen Gründen hinfällig, so ist auch die Hypothek zu löschen. Gemäss § 1113 BGB ist die Hypothek die Belastung eines Grundstücks zugunsten eines Gläubigers, an den zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist Sollte eine Forderung noch nicht oder nicht mehr bestehen, so entsteht automatisch eine Eigentümergrundschuld.. 

Alle Angaben freibleibend. Stand 12.2007

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