Festzins
Finanzielle Belastbarkeit 
ForwardDarlehen 
Finanzierungsplan 
Fremdkapital 
Finanzierungskosten 
FinanzierungAltbau 

Festzins 

Zins, der für einen vereinbarten Zeitraum (Zinsbindungsfrist) oder für die gesamte Laufzeit des Darlehens vertraglich fest geschrieben ist. Ist die Zinsbindungsfrist länger als zehn Jahre, kann der Darlehensschuldner gem. § 609a BGB dennoch nach Ablauf von zehn Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ganz oder teilweise kündigen. 

Finanzielle Belastbarkeit 
Sie hängt insbesondere vom laufenden Einkommen ab. Eine Gegenüberstellung der regelmässigen Einnahmen einerseits und der Ausgaben für die Lebensführung andererseits zeigt, welche Belastung der Kreditnehmer auf Dauer tragen kann. Als Kosten für den Lebensunterhalt setzen die Kreditinstitute dabei häufig nach Familiengrösse gestaffelte Pauschalbeträge an. Was nach Abzug der Pauschale von den laufenden Einnahmen übrigbleibt, steht für die Bedienung eines Kredits zur Verfügung. Aus diesem Betrag lässt sich dann unter Berücksichtigung des aktuellen Zinsniveaus die hinsichtlich der Belastbarkeit maximal mögliche Kreditsumme ermitteln. 

Finanzierungskosten 
Diese bestehen aus Damnum, Bereitstellungszinsen und Bauzeit-Zinsen. Üblicherweise kalkuliert man die Bauzeit-Zinsen mit ca. der Hälfte der späteren Annuität für die Dauer der Bauphase. 

Finanzierungsplan 
Plan, der Auskunft gibt über die Art und Weise der Geldbeschaffung. Im Finanzierungsplan sind die Mittel auszuweisen, die zur Deckung der Gesamtkosten dienen (Finanzierungsmittel), und zwar sowohl das Eigenkapital als auch das Fremdkapital (mit Nennbetrag, Zins- und Tilgungssatz). 

Fremdkapital 
Kapital, das aus Fremdmitteln aufgebracht wird. Die Kapitalgeber (Gläubiger) sind Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Lebensversicherungen, öffentliche Institute oder Arbeitgeber, Verwandte, Bekannte. Im Gegensatz zum Eigenkapital muss das Fremdkapital zurückgezahlt (getilgt) und in der Regel verzinst werden. 

Finanzierung - Altbau 
Von der Finanzierung eines Altbaus spricht man dann, wenn das finanzierende Gebäude bereits existiert und von einer Privatperson verkauft wird. 

Forward-Darlehen 
Die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens läuft bald aus und Sie möchten nicht riskieren, dass nach der Zinsbindungsfrist die Zinsbelastung steigt. Um dies zu umgehen, können Sie bereits heute einen Darlehensvertrag mit einem fest vereinbarten Zinssatz abschließen. Sie sichern sich somit einen günstigen Zinssatz für ein zukünftiges Darlehen, dass ihr altes Darlehen nach Auslaufen der Zinsbindung ablösen wird. Die neue Darlehenssumme entspricht der Restschuld des alten Darlehens zum Auslauftermin. Der Zins des Forward-Darlehens berechnet sich aus dem Nominalzins des aktuellen Darlehens addiert mit dem Produkt aus der Restlaufzeit (in Monaten) des aktuellen Darlehens und einem festgelegten Aufschlag. Bsp.: der Nominalzins des aktuellen Darlehens beträgt 5,5 % und die Restlaufzeit dieses Darlehens beträgt 5 Monate, so errechnet sich bei einem Aufschlag von 0,025 % ein Zins von 5,625 % für das Forward-Darlehen (Rechnung: 5,5 + 5x,0,25 = 5,625 %) 

Alle Angaben freibleibend. Stand 12.2007

by BauFi-Aktiv.de