Wer braucht eigentlich den Energiepass / Energieausweis?
Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2007 verpflichtet jeden Europäischen Mitgliedsstaat,
den Energiepass = Energieausweis ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter gesetzlich vorzuschreiben.
Der Stichtag vom 1.Juli 2008. Davon betroffen waren:
•alle regelmäßig beheizten oder gekühlten Wohngebäude /-gebäudeteile, die
•ab dem 1. Juli 2008 neu vermietet, verpachtet oder verkauft wurden und die
•bereits vor 1965 fertiggestellt waren.
Der Stichtag vom 30.September 2008.
Die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsbasierendem Energieausweis endete - Betroffen hiervon waren:
•Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, oder
•Wohngebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung nicht das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
Der Stichtag vom 1.Januar 2009. Betroffen waren:
•alle Wohngebäude außer Baudenkmäler
Der Stichtag vom 1.Juli.2009. Betroffen sind jetzt:
alle Nichtwohngebäude mit der Wahl zwischen verbauchsbasierten Energieausweis und bedarfsbasierten Energieausweis
Der Energieausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt.
Dieser Zeitplan der EnEV sah vor, dass bis zum 1. Januar 2009 jedes Wohngebäude, das vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollte, einen Energieausweis braucht.
Ab dem 1. Juli 2009 gilt diese Regelung auch für Nicht-Wohngebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden.
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Verbrauchsbasierter Energieausweis 39,00 €uro
Bedarfsbasierter Energieausweis 79,00 €uro
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