*Alle Angaben freibleibend und ohne Gewähr

Wohneigentumsprogramm
Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten.
Förderbedingungen
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ein Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm beantragen?
Wer wird gefördert?
Alle Privatpersonen, egal wie alt und welchen Familienstandes.
Was wird gefördert?
Der Bau oder Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen, die von Ihnen selbst bezogen werden. Die KfW Förderbank finanziert Ihr Objekt bis zu 30 % der Gesamtkosten. Ihre persönliche Eigenleistung kann in die Kalkulation mit einbezogen werden. Folgendes wird im Detail finanziert:
Bau: Finanzierung der Kosten des Grundstücks, der Baukosten einschließlich Nebenkosten (Notar-, Maklergebühren, Grunderwerbssteuer etc.) und der Außenanlagen.
Kauf: Finanzierung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung.
Nicht finanziert werden
Umschuldungen bestehender Darlehen und
Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie
vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.
Ausnahme: Der Kauf von Grundstücken darf bis zu 6 Monate zurückliegen.


Wohnraum Modernisieren
Mit diesem Darlehensprogramm können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren.
Förderbedingungen
Wer wird gefördert?
Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert.
Wie wird gefördert?
Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
Was wird finanziert?
Modernisierungsmaßnahmen von Wohngebäuden. Für STANDARD-Maßnahmen bieten wir Ihnen eine Basisförderung an.
STANDARD-Maßnahmen
1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
Fenstererneuerung
alles, was den Gebrauchswert verbessert: z. B. Änderung des Wohnungszuschnitts, Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
alles, was die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert: z. B. durch An- und Ausbau von Balkonen/ Loggien, Nachrüstung von Aufzügen,
beheben baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung, z. B. Fußböden oder Elektroinstallation,
barrierefreies Wohnen (alten- und behindertengerechter Umbau),
neue Heizungstechnik: Zentralheizungsanlagen auf Basis von Gas/Öl einschließlich der unmittelbar dadurch erforderlichen Maßnahmen (Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ohne Einsatz erneuerbarer Energien),
bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, z. B. Dachaufbau.
2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern
(3 oder mehr Wohneinheiten), beispielsweise
Grünanlagen,
zum Gebäude gehörende Außenanlagen,
Spielplätze, Carports.
3. Der Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr
benötigten Mietwohngebäuden in den neuen Bundesländern und Berlin (ehemals Ost)
im Rahmen des Stadtumbaus, einschließlich aller Maßnahmen, die für die Freimachung von Wohnungen und für die Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung erforderlich sind.


CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken möchten - und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.

Das ändert sich zum 01.01.2012 bei der KfW
Anpassungen Wohneigentumsprogramm (124)
Der Förderhöchstbetrag wird auf 50.000 Euro reduziert.
Der maximale Finanzierungsanteil von 30% der förderfähigen Kosten wird abgeschafft.
Die neuen Programmbedingungen gelten für Anträge, die ab 01.01.2012 bei der KfW eingehenden.
Wohnraum Modernisieren (141) entfällt
Das Programm wird zum Jahresende vollständig eingestellt.
Monatliche Abrechnung
Die Abrechnung wird für alle Darlehen von quartalsweise auf monatlich umgestellt.
Die Änderung gilt für alle Darlehen, die ab 01.01.2012 zugesagt werden.